Neue Geschäftsbedingungen kommen auf Bankkunden zu. Ab dem 31. Oktober treten sie in Kraft und sind die Folge der Einarbeitung von EU-Zahlungsrichtlinien in deutsches Recht. Das Ziel ist die Errichtung eines einheilichen europäischen Zahlungsverkerhrraumes (Single Euro Payment Area – Sepa). Welche Änderungen kommen auf die Bankkunden zu?
Bei Kontoauszügen bleibt alles gleich. Banken sind verpflichtet dem Kunden einmal montalich einen Kontoauszug zur Verfügung zu stellen. Das kann entweder auf dem Postweg oder elektronisch passieren. Holte ein Kunde seine Onlineauszüge nicht ab, werden sie nach einer gewissen Frist postalisch zugeschickt. Die Portokosten kann sich die Bank erstatten lassen.
Eine Änderung erweitert die Möglichkeiten des Lastschriftverfahrens. So können Lastschriften in Zukunft auch grenzüberschreitend eingerichtet werden. Hierzu erteilt der Kunde einfach eine Einzugsermächtigung wie auch im Inland üblich. Innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung hat er Zeit einen Widerspruch gegen die Buchung auszusprechen. Für eine bessere Identifikation, wird eine neue Kennung eingeführt.
Bei den Haftungsregeln ändert sich einiges. Zuvor mussten Kunden die ihre EC-Karte verloren haben bis zur Sperrung der Karte nicht haften, sofern sie ihre Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt haben. Lag eine leichte Fahrlässigkeit vor, wurde der Schaden geteilt. Zum Beispiel im Verhältnis von 10 zu 90. Dieses Verhältnis stellte sich je nach Bank unterschiedlich dar. Bei grober Fahrlässigkeit konnte der Haftungsrahmen dem täglichen Verfügungsrahmen des Kunden entsprechen. In Zukunft beträgt die Höhe der Haftung für den Kunden unabhängig von der Schuld 150 Euro.
Bei der Überweisungsdauer, schließlich, tut sich zunächst nichts. Auch weiterhin dürfen sich die Banken maximal 3 Bankarbeitstage Zeit lassen um den Betrag zu überweisen. Ab 2012 ändert sich dies jedoch. Dann muss das Geld spätestens am Folgetag (Bankarbeitstag) überwiesen worden sein. Um die schnellere Bearbeitung zu gewährleisten werden dann nur die Kontonummer (IBAN) und die Bankleitzahl (BIC) berücksichtigt, ein Abgleich mit dem Empfängernamen entfällt.
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