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Kostenfreie Umwandlung eines Girokontos in “P-Konto”

Für chronisch Klamme gibt es jetzt eine neue Form von Girokonto, die den Inhaber vor der Pfändung seines Kontos schützt. Falls sich bisher ein Verbraucher überschuldete und die Gläubiger auf ihrem Geld beharrten, konnte es dem Kontoinhaber passieren, dass auch noch der kleinste Rest Geld auf seinem Konto restlos geräumt wurde. Was dann folgt isthäufig das reinste finanzielle Chaos. Die monatlichen Verpflichtungen in Form von Daueraufträgen können nicht mehr gebucht werden und laufen sich zu neuen Schulden auf. Die Miete kann nicht mehr pünktlich oder sogar gar nicht mehr gezahlt oder überwiesen werden und der Gang zum Geldautomat lässt einen mit leeren Händen nach Hause zurück kehren.

Schutz vor der totalen Pleite

Da eine solche Auflösung meist auch von einer Kündigung oder Sperrung des Kontos gefolgt ist, stürzt es den Betroffenen tiefer in Chaos und verursacht eine Abwärtsspirale in die Schuldenfalle. Ganz abgesehen davon, dass ein Leben ohne Girokonto so einige Schwierigkeiten mit sich bringt und keine Bank einem ein neues Konto einrichtet, wenn man hoch verschuldet ist, kann der Betroffene dann häufig auch seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Das wirkt sich auf grundlegende Dinge wie die Lebensmittelbeschaffung aber auch auf zusätzliche Verpflichtungen, in Form von Unterhalt etwa, aus und kann so auch Personen beeinträchtigen, die noch nicht einmal an der Schuldenmisere schuld sind.

P-Konto noch zusätzlich zum Pfändungsschutz

Bisher gibt es auch noch einen gesetzlichen Pfändungsschutz, der allerdings den Nachteil hat, dass er im akuten Fall vom Verschuldeten binnen einer 14-tägigen Frist bei Gericht beantragt werden muss. Werden diese Fristen versäumt, kommt auch der Pfändungsschutz nicht zum Tragen. Die neue Kontenform sieht vor, dass dem Betroffenen ein Schutzbetrag in Höhe von 985,15 Euro gesichert bleibt. Damit kann er seine Lebenshaltungskosten decken. Schuldet man jemandem Unterhalt, kann der Betrag entsprechend erhöht werden. Nicht aufgebrauchtes Volumen des Schutzbetrages kann in den nächsten Monat „mitgenommen“ werden. Ab 2012 verliert der gesetzliche Pfändungsschutz seine Gültigkeit und damit würde das P-Konto den einzigen Schutz für Betroffene bieten. Ein P-Konto kann aus einem ganz normalen Girokonto erstellt werden. Allerdings kann es nicht neu eröffnet werden, wenn der Antragssteller schon pleite ist. Bei der Schufa wird das P-Konto verzeichnet, als Sicherheitsmaßnahme die eine Eröffnung mehrerer P-Konten verhindert. Bei der Berechnung der Kreditwürdigkeit zieht die Schufa die Daten angeblich nicht hinzu. Man kann jedoch nie wissen, was die Banken untereinander da hinein deuten. Deswegen sollte man kein P-Konto einrichten, wenn man es nicht wirklich benötigt.

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